Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

HierLeistungsbeschreibung und Leistungsabgrenzung – Treppenhausreinigung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vom Auftragnehmer
erbrachten Leistungen im Bereich der Treppenhausreinigung, sofern keine abweichenden
schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

1. Gemeinschaftsmatten
Zum Leistungsumfang gehören ausschließlich die zum Objekt gehörenden Gemeinschaftsmatten
(z. B. Eingangs- oder Treppenhausmatten). Diese werden im Rahmen der Treppenhausreinigung
ausgeklopft bzw. entsprechend gereinigt. Befinden sich zum Reinigungszeitpunkt Gegenstände wie
z. B. Schuhe, Regenschirme oder ähnliche Ablagen auf den Gemeinschaftsmatten, werden diese
Matten nicht gereinigt oder ausgeklopft. Eine Entfernung oder das Umstellen der Gegenstände
erfolgt nicht. Die Reinigung erfolgt erst beim nächsten regulären Reinigungstermin, sofern die
Matten frei zugänglich sind. Ein Anspruch auf Nachreinigung besteht nicht.

2. Private Matten
Private Matten einzelner Bewohner sind nicht Bestandteil der eigentlichen Mattenreinigung. Private
Matten werden zur Bodenreinigung verschoben, sodass der darunterliegende Boden gereinigt
werden kann. Befinden sich Gegenstände auf privaten Matten, werden diese nicht verschoben. In
diesem Fall bleibt die Matte liegen und der darunterliegende Boden wird nicht gereinigt.

3. Gegenstände im Treppenhaus
Im Treppenhaus oder in Gemeinschaftsfluren befindliche Gegenstände wie z. B. Schuhschränke,
Schuhregale, Regenschirmständer, Pflanzen, Kinderwagen oder ähnliche Gegenstände werden
nicht verrückt, nicht angehoben und nicht gereinigt. Flächen, die durch solche Gegenstände nicht
frei zugänglich sind, sind von der Reinigung ausgeschlossen.

4. Fahrräder
Im Treppenhaus oder in Gemeinschaftsbereichen abgestellte Fahrräder werden nicht bewegt und
nicht gereinigt. Die Reinigung beschränkt sich auf die frei zugänglichen Verkehrsflächen.

5. Mitwirkungspflichten und Haftung
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zu reinigenden Flächen zum vereinbarten
Reinigungszeitpunkt frei zugänglich sind. Einschränkungen der Reinigungsleistung aufgrund
abgestellter Gegenstände, privater Matten oder sonstiger Hindernisse begründen keinen Mangel
der Reinigungsleistung. Für Schäden an privaten Gegenständen wird keine Haftung übernommen,
sofern diese nicht vom Auftragnehmer gestellt oder ausdrücklich zur Reinigung übergeben wurden.

6. Reinigungsrhythmus und Abrechnung
Die vereinbarte monatliche Pauschale beinhaltet vier (4) Treppenhausreinigungen pro Monat.
Sollte ein Monat fünf (5) Kalenderwochen umfassen, ist die Reinigung in der fünften Woche nicht
Bestandteil der vereinbarten Pauschale. Eine zusätzliche Reinigung in der fünften Woche erfolgt
nur nach vorheriger Absprache und wird gesondert vergütet. Erfolgt keine gesonderte
Beauftragung, entfällt die Reinigung in der zusätzlichen Kalenderwoche.
7. Reklamationen / Mängelanzeige
Reklamationen sind ausschließlich am Reinigungstag zulässig und müssen am selben Tag
erfolgen. Die Reklamation ist mit aussagekräftigen Bildern zu versehen und per E-Mail an
info@fastclean-cankaya.de oder cankayalar@gmx.net oder per WhatsApp an 0163 919 4771 zu
übermitteln. Später eingehende Reklamationen oder Reklamationen ohne Bildnachweis werden
nicht anerkannt.

8. Außergewöhnliche Situationen / höhere Gewalt 

 Bei außergewöhnlichen Situationen wie insbesondere Sturm, Unwetter, Erdbeben, behördlichen
Anordnungen oder sonstiger höherer Gewalt ist der Auftragnehmer berechtigt, die
Reinigungsleistung vorübergehend ganz oder teilweise auszusetzen. Für den Zeitraum, in dem die
Leistung nicht erbracht werden kann, erfolgt die Abrechnung anteilig entsprechend der tatsächlich
erbrachten Leistungen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bestehen nicht.

9. Feiertagsregelung
Fällt ein regulärer Reinigungstermin auf einen gesetzlichen Feiertag, wird die Reinigungsleistung
ein bis zwei Werktage vor oder nach dem Feiertag erbracht. Ein Anspruch auf Reinigung am
Feiertag selbst besteht nicht.

10. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, gesetzliche Verzugszinsen sowie
Mahngebühren zu berechnen.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart.